Kosten und Unterstützung. Schulgeld und Hort nach Einkommen. Essen für alle. Material einmal im Jahr.

Die Deutsch Skandinavische Gemeinschaftsschule ist als öffentliche Schule in freier Trägerschaft auf Elternbeiträge angewiesen. Denn der Senat bezuschusst uns nur mit derzeit 93 Prozent der Personalkosten. Für den Rest und alle anderen Kosten (Miete, Strom, Material etc.) müssen wir selbst aufkommen.

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Einkommensabhängiges Schulgeld

Eltern zahlen deswegen für jeden Schüler an der DSG ein einkommenabhängiges Schulgeld. Für Eltern der Sekundarstufe (7 bis 10) beträgt das Schulgeld zur Zeit 4,2 Prozent der Einkünfte der Sorgeberechtigten, für die Grundschüler zur Zeit 3,2 Prozent. Das Schulgeld wird monatlich per Lastschriftverfahren eingezogen.

Detaillierte Informationen findet Ihr in der jeweils aktuellen Fassung unserer Schulgeld- und Schulkostenregelung.

Hortgeld (Klasse 1 bis 6)

Das Hortgeld kommt für Grundschüler hinzu und wird wie in jeder anderen Schule auch über einen Antrag beim Jugendamt berechnet. Um die Eltern unserer Grundschüler zu entlasten, haben wir für sie den niedrigeren Schulgeldsatz eingeführt.

Der Besuch des Hortes ist obligatorisch.

Alle Kinder der DSG besuchen den Hort. Unser pädagogisches Konzept baut darauf, dass die Kinder der Klassen 1 bis 6 das Hortangebot nutzen. Dort werden Lerninhalte von den Lernbegleiter:innen der Schule weitergeführt. Der Fokus liegt auf dem Spachenlernen. Durch gemeinsames Spielen und das vielfältige AG-Angebot können die Kinder hier in das mehrsprachige Profil unserer Schule bestens hineinwachsen.

Sollten sich Eltern – in Ausnahmefällen – doch gegen die Teilnahme am Nachmittag in der Schule entscheiden, gilt für sie der volle höhere Schulgeldsatz der SEK1 von 4,2 Prozent der maßgeblichen Einkünfte der Sorgeberechtigten.

Geschwisterrabatt

Es gibt Geschwisterrabatt: Für das 1. Kind ist das Schulgeld 100 Prozent, für das 2. Kind 60 Prozent, für alle weiteren 40 Prozent.

Schulgeldbefreiung

Kein Kind soll aufgrund des Einkommens der Eltern vom Besuch unserer Schule ausgeschlossen sein. Deswegen gibt es in Ausnahme- und Härtefällen die Möglichkeit einer Sonderregelung. Wendet Euch hierfür bitte direkt an die Verwaltung der Schule.


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KONTAKT

Du hast Fragen? Melde Dich!

Telefon: 030 760061230

Am besten erreichst Du uns Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 14 Uhr

oder per E-Mail an:
info@dsg-schule.de

Zusätzliche Kosten

Über das monatliche Schulgeld hinaus fallen zur Zeit folgende Kosten an:

  • einmalig: Anmeldegebühr über 500 Euro
    Für einkommensschwächere Familien ist eine Ratenzahlung möglich.
  • jährlich: 150 Euro für Lernmittel – fällig zum Schuljahresbeginn
  • monatlich: 65 Euro für das Schulessen

Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder aus einkommensschwachen Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, haben Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung. Hier werden Zuschüsse zum Mittagessen, zu Lernmitteln und Ausflügen gezahlt. Außerdem werden Kosten für Klassenfahrten übernommen.